Skip to content
- Bestehen eines Schulchores, eines Klassenchores oder eines Vokalensembles
- Regelmäßige Probenarbeit
- Unterstützung der Chorarbeit durch das schulische Umfeld (Direktion, Administration, Kollegium, …)
- Video-Dokumentation eines Auftritts innerhalb oder außerhalb der Schule
- Qualitätssicherung in Form von Fortbildungen der Chorleiterinnen und Chorleiter:
- Zur Erreichung des Gütesiegels werden ausschließlich einschlägige Fortbildungen aus dem Bereich Chorleitung, Chorliteratur, Singen oder Stimmbildung akzeptiert. Eine Fortbildung muss von zumindest einer Lehrperson der Schule besucht worden sein.
- Referent:innentätigkeit oder Jurytätigkeit im relevanten Schuljahr wird ebenfalls akzeptiert.