• Bestehen eines Schulchores, eines Klassenchores oder eines Vokalensembles
  • Regelmäßige Probenarbeit
  • Unterstützung der Chorarbeit durch das schulische Umfeld (Direktion, Administration, Kollegium, …)
  • Video-Dokumentation eines Auftritts innerhalb oder außerhalb der Schule
  • Qualitätssicherung in Form von Fortbildungen der Chorleiterinnen und Chorleiter:
    • Zur Erreichung des Gütesiegels werden ausschließlich einschlägige Fortbildungen aus dem Bereich Chorleitung, Chorliteratur, Singen oder Stimmbildung akzeptiert. Eine Fortbildung muss von zumindest einer Lehrperson der Schule besucht worden sein. 
    • Referent:innentätigkeit oder Jurytätigkeit im relevanten Schuljahr wird ebenfalls akzeptiert.